Technische Hinweise

Technische Hinweise

Wegen der besonderen Eigenschaften von Glas und Spiegeln und der Gefahr von Beschädigungen,
ist der Besteller zur unverzüglichen Prüfung verpflichtet.

Bei einem Einbau in Kenntnis der Beanstandung erlischt jeder Gewährleistungsanspruch, außer es
ist etwas anderes vereinbart.

Durch die Herstellung bedingte Abweichungen in Maßen, Inhalten, Dicken und Farbtönen,
sowie lichttechnische und strahlenphysikalische Abweichungen, sind im Rahmen der branchenüblichen Toleranzen zulässig.
z.B sind bei Nachbestellungen Farbabweichungen möglich.

Entsprechendes gilt für branchenübliche Toleranzen beim Zuschnitt und der Bearbeitung.
Maßtoleranz +/- 2 mm.

Kanten-, und Lochversatz bei VSG aus TVG oder ESG sind möglich und im Toleranzbereich
erlaubt.

Verwerfungen bei TVG und ESG sind möglich und im Toleranzbereich erlaubt.

Wir übernehmen keine Garantie für den exakten Gehrungsverlauf der Facetten im Eckbereich
bei Eckabschnitten oder schrägen Kanten.
Modellfacetten sind reine Handarbeit. Unebenheiten, ungenaue Übergänge und Wellen sind möglich und berechtigen nicht zur Reklamation.

Bei ESG mit Facette besteht die Gefahr der Hitzepickel im Facettenbereich, dies ist produktionsbedingt und berechtigt nicht zur Reklamation.

Eine Rundecke bei einen Eckausschnitt ist produktionstechnisch nötig.
Bei Rand-, und Flächenausschnitten sind daher 2 oder 4 Rundecken nötig.

Produktions- und materialbedingte Erscheinungen wie Interferenzbildung, Doppelscheibeneffekte, Mehrfachspiegelungen, Reflexionsverzerrungen und Anisotropien sind technisch nicht vermeidbar.

Die Benetzbarkeit der Glasoberflächen kann z.B. durch Rollen, Sauger, Etiketten und anderer Dinge unterschiedlich sein.
Bei feuchten Glasoberflächen infolge Tauwasser, Regen oder Reinigungswasser kann die unterschiedliche Benetzbarkeit sichtbar werden. Dies ist kein Reklamationsgrund.

Die Herstellung von Einscheibensicherheitsglas erfolgt durch einen thermischen Vorspannprozess.
Die Spannungszonen zeigen sich bei polarisiertem Licht. Da natürliches Tageslicht je nach Wetter
und Tageszeit mehr oder weniger polarisierte Anteile aufweist, können farbige Ringe oder Ähnliches sichtbar werden.
Sie stellen keinen Reklamationsgrund dar.


Bei ESG-Scheiben kann es auch material- und herstellungsbedingt in sehr seltenen Einzelfällen durch Nickelsulfideinschlüssen zu Brüchen kommen.
Dies ist kein Reklamationsgrund.
Wir schließen, da nicht durch uns beeinflußbar, jegliche weiteren Schadensansprüche aus.
Möchten Sie dieses Risiko reduzieren, empfehlen wir ESG-H.
Mit dieser zusätzlichen Heißlagerung (Heat-Soak-Test) wird das Restrisiko solcher Brüche erheblich minimiert.

Bei den Gläsern und Spiegel handelt es sich um Verglasungsqualität.
Haarkratzer, Pünktchen, Einschlüsse und Luftbläschen sind möglich.
Es muß im Einzelfall begutachtet werden, ob dies ein Reklamationsgrund ist.
Betrachtung aus mind. 1 m Abstand.
Normaler Betrachtungswinkel.
Diffuses Tageslicht ohne direkte Sonnen-, oder künstliche Lichteinstrahlung.
Es gelten die Richtlinien zur Beurteilung der visuellen Qualität von Glas im Bauwesen.
Diese ist angehängt.

Wir gewähren eine 2 jährige Gewährleistung auf die Funktion von Duschen, Fenster, Türen.

Duschdichtungen sind Verschleißteile und daher von der Gewährleistung ausgeschlossen.
Bei einer Dusche ist Wasseraustritt immer möglich und nach DIN14438 in geringer Weise auch
zulässig.
Sollte im Ausnahmefall ein starker Wasseraustritt nach der Montage auftreten, sollte die Benutzung der Dusche bis auf weiteres unterbleiben.
Wird die Dusche weiter genutzt, schließen wir jegliche Haftung für Folgeschäden aus.

Rückseitig lackierte Gläser sind immer RAL ähnlich. Durch die Eigenfarbe des Glases kann der
Farbeindruck abweichen.
Durch die Verwendung von Weißglas kann dieser Effekt minimiert werden.
Bei Nachbestellungen kann es zu Farbabweichungen kommen.
Dies ist kein Reklamationsgrund.

Bei Isoliergläsern gibt es eine 5 jährige Gewährleistung gegen das Anlaufen des Glases.
Bei Einbau von Sonderscheiben in den Scheibenzwischenraum z.B. Bleiverglasungen oder Einbau von Gittern gibt es keinen Gewährleistungsanspruch.
Desweiteren gibt es keinen Gewährleistungsanspruch bei Verwendung bei Isoliergläsern aus einseitig oder beidseitig Echtantikgläsern.

Bei Silikonarbeiten muß der Auftraggeber nach Aushärtung, spätestens nach 2 Tage, die Scheiben reinigen, um Schlierenbildung durch Glättemittelreste zu unterbinden.

Bei Spiegeln wird eine 2 jähriger Gewährleistungsanspruch beim Anlaufen des Spiegels nur dann gewährt, wenn der Pflegeanleitung entsprochen wird.
Wird der Spiegel auf Kundenwunsch von der Rückseite gesandstrahlt, um z.B. eine Durchleuchtung zu ermöglichen, erlischt die Gewährleistung, da der Schutzlack beschädigt wird.

Sonderanfertigungen sind, auch bei Nichtgefallen, vom Umtausch ausgeschlossen.

Bei Glasdrucken gelten unsere gesonderten Hinweise.


Wir haften nicht für Verzögerungen beim Einbau unseres Gewerkes und damit verbundene Folgeverzögerungen anderer Gewerke.
Außer es ist etwas anderes vereinbart.

Vom Vertragspartner zur Verfügung gestellte Gläser können nach vorheriger Abstimmung
mit uns verarbeitet werden. Eine Gewähr für eventuellen Fertigungs- oder Transportbruch, sowie Kratzer, oder andere Beschädigungen können wir nicht übernehmen. Dieser geht auf jeden Fall zu Lasten des Vertragspartners.

Es besteht keine Verpflichtung unsererseits zur Reinigung von uns eingebauter Gläser, Rahmen,
etc.

Beiputz ist immer bauseits.

Reparaturen sind keine Neuverglasung. Schäden an den Rahmen oder Leisten durch das Lösen derselben, sind leider nicht vermeidbar. Auch kann es zu Lackabsplitterungen kommen. Dies ist kein Reklamationsgrund. Farbabweichungen beim Nachversiegeln sind normal und hinzunehmen.